Was japanische Firmen für die Gründung ihrer Tochtergesellschaften wissen müssen
Die Entscheidung, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu gründen, markiert eine strategische Expansion in einen der dynamischsten Märkte Europas. Für japanische Firmen bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine solide Struktur mit Haftungsbeschränkung auf das eingebrachte Kapital und vorteilhafter Steuerbehandlung. Stand 2025 ist der Prozess effizient, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aspekten wie Notariatsverfahren, Apostillen und Kapitaleinlagen.
Dieser Beitrag skizziert die Kernschritte zur GmbH-Gründung basierend auf geltendem Recht. Er dient als Überblick; individuelle Umstände wie Unternehmenszweck oder Aktionärsstruktur erfordern maßgeschneiderte Beratung. Für personalisierte Unterstützung, einschließlich Dokumentenvorbereitung und Compliance-Prüfungen, kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Vor den formellen Schritten klären: den vorgeschlagenen Firmennamen (z. B. „XXX GmbH“), den Sitz (z. B. Berlin) und die operative Einrichtung. Eine deutsche Adresse ist für die Korrespondenz mit dem Registergericht zwingend erforderlich, auch während der Gründung. Optionen umfassen physische Büros, virtuelle Büros oder Coworking-Räume; in Berlin ist Space Shack aufgrund Zuverlässigkeit und Kosteneffizienz beliebt.
Aktionäre sollten dies frühzeitig bestätigen, um Verzögerungen zu vermeiden. Japanische Muttergesellschaften agieren typischerweise als Mehrheitsaktionär, um Kontrolle zu wahren.
Das grundlegende Dokument, die Satzung, muss dem GmbH-Gesetz (GmbHG) entsprechen. Es umfasst wesentliche Bestimmungen: Unternehmensgegenstand, Geschäftsjahr und Stammkapital.
Nach Erstellung wird die Satzung auf Effizienz und Konformität geprüft. Sie legt den operativen Rahmen fest.
Die Beurkundung ist der zentrale rechtliche Akt: Erklärung der Gesellschaftsgründung vor einem deutschen Notar. Der bevollmächtigte Vertreter der japanischen Mutter – in der Regel der Präsident mit alleiniger Vertretungsmacht – unterzeichnet Gründungsdokumente und Beschluss vor Ort.
Zusätzlich: „Vertreterbescheinigung“ (oder Äquivalent, z. B. verkürzter Handelsregisterauszug), der die Vertretungsbefugnis nachweist. Ebenfalls notariell, apostilliert und übersetzt.
Japanische Dokumente werden an deutsche Berater zur Bearbeitung gesendet, Kosten im Voraus zitiert. Dies gewährleistet reibungslose Integration in das notarielle Protokoll.
Nach Beurkundung eröffnen Sie ein Sperrkonto für das Stammkapital. Koordinieren Sie mit einer deutschen Bank im Voraus; der Notar liefert das digitale Gründungszeugnis zur Sofortübermittlung.
Dieser Schritt bestätigt die finanzielle Verpflichtung und ist Voraussetzung für die Eintragung. Wählen Sie Banken mit Internationalerfahrung, um Devisen- und Timing-Probleme zu minimieren.
Gleichzeitig oder nacheinander: Ernennung des Geschäftsführers durch Annahmeerklärung. Diese erfordert notarielle Unterschrift – vor Ort in Deutschland oder per PoA mit Apostille und Übersetzung.
Bei Vollständigkeit werden alle Unterlagen über den Notar ans örtliche Handelsregister eingereicht. Die Bearbeitung dauert 1–2 Wochen für die Rechnung, plus eine weitere Woche nach Zahlung für die Eintragung. Danach erlangt die GmbH Rechtspersönlichkeit, Steuernummer und Umsatzsteuer-Option.
Der Gesamtprozess umfasst in der Regel 4–8 Wochen bei zügiger Dokumentenabwicklung. Kosten: Notar (€1.000–2.000), Register (€200–400), Übersetzungen (€500+), Bank (variabel). Virtuelle Büros senken Aufwand ab €100/Monat.
Für japanische Firmen erleichtern angepasste Geschäftsjahre und Zwecke die Konzernkonsolidierung nach IFRS oder J-GAAP. Nach Gründung: Handelsregisteraktualisierungen, Sozialversicherung und Arbeitsrecht beachten.
Die GmbH-Gründung in Deutschland erschließt den EU-Binnenmarkt, qualifizierte Fachkräfte und Innovationszentren wie Berlin. Dennoch können Feinheiten wie Apostillen oder Kapitaloptimierung die Umsetzung erschweren – ohne Fachwissen.
Dieser Überblick vermittelt die Grundlagen; für maßgeschneiderte Begleitung, inklusive Checklisten und Risikoanalysen, wenden Sie sich direkt an uns. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um den Prozess an Ihre Ziele anzupassen.